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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundsätze
Alle Kaufverträge der Firma Ma-estro Srl unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden grundsätzlich Anwendung, außer es werden von unserer Gesellschaft (nachstehend 'Verkäufer genannt') anderweitige, schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Das Versenden eines Auftrags durch den Käufer dient als umfassende Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen, etwaige vorherige Angebote, Vereinbarungen und Nebenreden der Parteien werden dadurch nichtig.
Die in den Geschäftsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Informationen können von diesem jederzeit und ohne Vorankündigung bearbeitet werden, um diese etwaigen technischen Neuerungen und Entwicklungen anzupassen.

2. Kaufvertrag
Der Verkäufer ist verpflichtet, die in seinem Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Preisangaben beizubehalten. Die beiden Parteien gehen einen verbindlichen Kaufvertrag ein, wenn die schriftliche Bestätigung des Auftrags des Käufers durch den Verkäufer als Bestätigung des Bestelleingangs vorliegt.

3. Preise, Leistungsumfang
Preisangaben gelten frei Werk, einschließlich Mehrwertsteuer. Transport, Versicherung und Verpackung sind im genannten Preis nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet. Die Preise werden nach den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden wirtschaftlichen und finanziellen Konditionen erstellt. Preisangaben beziehen sich ausschließlich auf die Produkte selbst, technische Daten, Eigentums- und Patentrechte sind nicht inbegriffen.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferbedingungen werden ab dem Eingangsdatum der Auftragsbestätigung gemäß Absatz 2 des vorliegenden Kaufvertrags festgelegt. Wird die Auftragsausführung nach diesem Datum aus irgendeinem Grund aufgehoben, beispielweise wegen nicht erfolgter Zahlung der Rechnungen, Nichtlieferung oder Nichtannahme von Plänen, Mustern oder Prototypen durch den Kunden, Verfall von Export- oder Importlizenzen, Kreditvergünstigungen, usw. gelten die Vertragsbedingungen ab diesem Datum als nicht erfüllt.
4.2 Bei dem vom Verkäufer genannten Lieferdatum handelt es sich um einen reinen Richtwert. Außer es liegen ausdrückliche anderweitige, vom Verkäufer angenommene Vereinbarungen vor, berechtigt die nicht erfolgte Lieferung zum genannten Datum weder zur Stornierung des Auftrags noch zu Schadensersatzansprüchen.
4.3 Der Käufer erklärt, dass er einverstanden ist, partielle Lieferungen anzunehmen und zu bezahlen, falls der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Lieferung vollständig zu versenden.

5. Höhere Gewalt
Jeder Umstand höherer Gewalt hat die Aufhebung der eigenen Verpflichtungen unserer Gesellschaft zur Folge, solange dieser Umstand fortbesteht.
Im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen gilt jeder unvorhersehbare Zustand, dessen Auswirkungen vom Verkäufer nicht angemessen verhindert werden können und der ihn der Ausübung seiner Pflichten hindert, als höhere Gewalt. Unter anderem gelten folgende Umstände als höhere Gewalt: Brand, Überschwemmung, Unterbrechung oder Verzögerungen der Transportmittel, Verfehlung eines Zulieferers oder Subunternehmers, Streiks aller Art, Maschinenschäden.

6. Versicherung und Transport
Der Warentransport erfolgt auf Risiko des Käufers. Dieser muss die Lieferung bei Erhalt überprüfen und dem Transportbeauftragten etwaige Schäden mitteilen. Bei Erhalt besonderer Anweisungen durch den Käufer müssen die Lieferungen vom Verkäufer versichert werden, der dem Käufer die zusätzlichen Versicherungskosten in Rechnung stellt.

7. Annahmebedingungen für den Käufer
7.1 Unter Produktmerkmalen versteht man die in der neuesten Ausgabe der Herstellerspezifikationen aufgeführten Eigenschaften, außer es liegen zu den Merkmalen ausdrückliche, anderweitige Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer vor.
7.2 Die Produkte des Verkäufers werden werkseitig getestet und technisch geprüft. Falls der Käufer verlangt, dass die Produkte in seinem Beisein geprüft werden, so trägt er die dafür anfallenden Kosten. Falls der Käufer bei diesen Prüfungen, über deren Datum er vom Verkäufer in Kenntnis gesetzt wurde, nicht anwesend sein kann, so wird ihm der Prüfbericht vom Verkäufer zugesendet und er hat diesen widerspruchslos zu akzeptieren.
7.3 Jede Reklamation über die gelieferten Produkte muss zur Annahme und zum Ergreifen der in diesem Abschnitt genannten Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Verkäufers, die in den im Lieferumfang der Produkte enthaltenen Unterlagen genannt sind, erfolgen.
7.4 Ohne die vorherige Genehmigung des Verkäufers ist eine Warenrückgabe gemäß der Vorgaben in den separat enthaltenen "Hinweise für Garantieanfragen" nicht möglich.
7.5 Bei Annahme einer Rückgabe liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er an den nachgewiesen fehlerhaften Produkten eine Reparatur vornimmt oder eine Gutschrift erstellt. Der Käufers ist auf jeden Fall weder zur Aufhebung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer noch zur vollständigen oder teilweisen Stornierung eines sich in Ausführung befindenden Auftrags berechtigt.
7.6 Falls der Käufer vom Verkäufer die Vorlage eines Konformitätszertifikats verlangt, so muss er diese Forderung bei der Auftragserteilung vorbringen.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung muss an den Verkäufer nach den in der Rechnung genannten Bedingungen erfolgen. Die nicht erfolgte Zahlung einer Rechnung berechtigt den Verkäufer, jede Lieferung ungeachtet der jeweiligen Auftragsbedingungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen und etwaige Ermäßigungen, die dem Käufer auf besagter Rechnung zugestanden wurden, zu annullieren. Sonstige Rechte bleiben davon unbeschadet.

9. Eigentumsvorbehalt
Trotz der erfolgten Lieferung an den Käufer bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Die nicht erfolgte Zahlung des Käufers zum vereinbarten Termin berechtigt den Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Ware. Dennoch haftet der Käufer gemäß ausdrücklicher Vereinbarung für alle nach der Zustellung erfolgten Schäden und Verluste.

10. Garantie
Auf alle Ma-estro Produkte besteht 12 Monate Garantie ab Zustellungsdatum. Die Garantie beschränkt sich auf die Instandsetzung eines fehlerhaften Produkts in unserem Werk, die Transportkosten gehen zulasten des Kunden.
Jede Rückgabe muss zuvor von Maestro Srl genehmigt und mit dem entsprechenden Rückgabecode versehen werden (RMA Modul). Ma-estro Srl nimmt ohne vorherige Genehmigung keine Instandsetzung von Produkten vor. Ma-estro Srl übernimmt keinerlei Haftung und Schadenersatzverpflichtungen für direkte und indirekte Schäden oder für Verdienstausfälle, auch im Falle kostenlos reparierter oder ausgewechselter Geräte.
Folgende Fälle sind von der Garantie ausgenommen:
  • Durch mangelhafte Wartung verursachte Fehler und Defekte;
  • Durch unsachgemäßen Gebrauch und Nichtbeachtung der schriftlichen Vorgaben der Ma-estro Srl im Lieferumfang der Ware verursachte Fehler und Defekte;
  • Offensichtlich zerbrechliche Teile oder Stücke bzw. Produktteile von begrenzter Lebensdauer wie Teile aus Glas, Plastikleitungen, usw.;
  • Eingriffe Dritter an den Produkten ohne Zustimmung der Ma-estro Srl; Durch ungeeignete Lager- oder Installationsstäten verursachte Fehler und Defekte.

11. Patente
Der Verkauf der hier genannten Produkte impliziert in keinem Fall die Übertragung von Lizenzen oder anderen Rechten an den Käufer für oder in Bezug auf gültige Patente, Geschäftsgeheimnisse, Knowhow, Urheberrechte (einschließlich aller in die Software der Produkte integrierten Rechte).

12. Software
Alle in die Software der Produkte integrierten Quellencodes und Programme sind Eigentum der Ma-estro Srl und werden dem Käufer mit der nicht exklusiven Nutzungslizenz (aber ohne Anrecht auf Vervielfältigung) der Software besagter Produkte geliefert. Lizenz und Software können vom Käufer ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Ma-estro srl weder verkauft noch anderweitig übertragen werden, können den Kunden des Käufers, der die Produkte samt Software erworben hat, als Sublizenz übermittelt werden, vorausgesetzt der Käufer selbst teilt Ma-estro Srl die Angaben des Sublizenznehmers zum Zeitpunkt der Übermittlung der Sublizenz mit. Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt, das Software-Schutzsystem vollständig oder teilweise zu kopieren oder aufzubrechen. Des Weiteren ist es dem Käufer untersagt, die in Art. 64 b Ziffer a) und b) aus Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 genannten Maßnahmen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Ma-estro srl auszuführen.

13. Reklamationen
Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Ware schriftlich via Fax oder E-Mail gemeldet werden.

14. Haftungsausschluss
Die gesamte Haftung des Verkäufers in Bezug auf Kundenreklamationen darf die ggf. vom Verkäufers eingenommene Bezahlung für gelieferte oder zu liefernde Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Reklamation oder des Rechtsstreits sind, auf keinen Fall übersteigen.

15. Verkauf
Im Sinne des vorliegenden Vertrags wird besagter Vertrag durch den Weiterverkauf durch den Käufer ohne schriftliche Zustimmung der Verkäufers nichtig und entbindet den Verkäufer von allen zukünftigen Verpflichtungen und Haftungen.

16. Gerichtshof und anwendbares Recht
Alle Streitfragen in Bezug auf einen mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag, die zwischen Verkäufer und Käufer nicht auf anderem Wege gelöst werden können, ist der zuständige Gerichtshof Rovereto in Bezug auf die Geschäftsbedingungen, die akzeptierten Zahlungsweisen, Garantieprobleme oder sonstige Vereinbarungen. B13) AGB
Ma-estro Srl Automazione - Viale Caproni 11/E - 38068 Rovereto (Tn) - ITALY - Tel.+39 0464.423647 - Fax +39 0464.450945 - P.Iva 01971690225
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